Inhalte der Fortbildung:
Tag 1: Motivation von Azubis und Motivierende Gesprächsführung
Medizinprodukte dürfen nur nach Maßgabe der Medizinprodukte-Verordnung (MDR), des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG) sowie der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) betrieben und benutzt werden.
Medizinprodukte-Beauftragte unterstützen den Betreiber bei der praktischen Umsetzung der MPBetreibV und weiterer medizinprodukterechtlicher Vorschriften.
Sie tragen durch ihre Tätigkeit zur Sicherheit beim Betreiben und Benutzen von Medizinprodukten bei.
In diesem Seminar lernen Sie die Anforderungen an das Betreiben und Benutzen von Medizinprodukten kennen und erarbeiten sich bereits die ersten Schritte zur praktischen Umsetzung.
Für eine angemessene Verpflegung ist während dieser Fortbildung gesorgt.
Mitarbeitende von Wahrendorff beachten bitte, dass vor der Buchung einer Fortbildung der Fortbildungs-/Dienstreise Antrag bei der jeweiligen Führungskraft vorgelegt und unterschrieben werden muss. Eine Buchung ohne unterschriebenen Antrag ist unzulässig.